Heute hatte ich ein nettes Gespräch mit Manuel. Manuel ist seit einigen Jahren selbständig in der Marketing-Branche und schrieb in seinem Blog über KSK – Ich hätte nicht gedacht, das es tatsächlich so etwas gibt, aber in Deutschland wird man glücklicherweise nie enttäuscht was das unmögliche angeht. Wusstet Ihr, das eure Kunden, wenn Ihr Internetseiten erstellt – Dafür Abgaben zahlen müssen? Nein? Tja! Ich bis vor 5 Minuten auch nicht.
Anmerkung zum nachfolgenden Artikel: Meine Quellen, beziehe ich aus persönlichen Gesprächen und zwei Internetseiten. Sollte ich hier falsche Informationen bieten, berichtige ich diese gerne, sofern mich jemand informiert. Fakt ist: Die Gesetzeslage ist undurchsichtig – Ein Missverständnis, wie es hier durchaus der Fall sein kann, ist also vorprogrammiert. Ich empfehle daher, nach dem Lesen meines Artikels, die jeweiligen Internetseiten zu besuchen.
Bei der KSK dreht es sich darum, das Abgaben gezahlt werden müssen, sobald es um den künstlerischen Aspekt geht. Dieses Gesetz gibt es scheinbar seit 25 Jahren und müsste meiner Meinung nach dringend überholt werden. Es bezieht sich auf Texter, seit kurzem Webdesigner, Layouter und ähnliche Branchen. Welche Branchen das genau sind, seht Ihr hier: http://www.kskontra.de/branchen.htm
Die Abgabesätze, findet Ihr hier: Link, mal als Beispiel: Ihr erstellt eine Internetseite für 3000 Euro. Von diesen 3000 Euro waren 500 Euro die Gestaltung, der Rest die Programmierung, Planung, Bereitstellung von Webspace und ähnlichem. Trotzdem, werden die 4,9% auf die 3000 Euro gerechnet und nicht auf die 500 Euro, sofern ich das richtig verstanden habe. Das Problem hierbei ist, das die Gesetzlage hier wirklich unüberschaubar und nicht ausgereift ist, so kann vieles intepretiert werden. Gehen wir aber weiter: Statt 24,50 Euro (500 Euro) müsste der Kunde 147 Euro (3000 Euro) ‘mehr’ bezahlen. Mit der Begründung, das alles was zum Endergebnis benötigt wurde, mit zu der Gestaltung gehört. Ist es für das Endprodukt also nötig, ein Content Management System einzusetzen, wird der Aufwand dieses aufzusetzen ebenfalls mit einbezogen.
Ein weiterer interessanter Aspekt, sind die Aussagen der verschiedenen Internetseiten:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
“Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig tätig sind.”
und:
http://www.kskontra.de/branchen.htm
“Das bedeutet: Die Abgabepflicht von Kunden und Verwertern kommt den beauftragten Unternehmen nur dann zugute, wenn diese in der Künstlersozialkasse versichert sind!”
Marketing? Traurig!
Ganz zu schweigen, von Existenzgründern, wo jeder Euro zählt – Die hier, durchaus schon verloren haben.
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